📣 Mein „Letztes Wort“ in dem Berufungsverfahren am 07.09.2023 vor dem Landgericht Hamburg
Am 07.09.2023 wurde ich vor dem Landgericht Hamburg zu 90 Tagessätzen verurteilt. Mehr dazu und mein „Letztes Wort“ im nachfolgenden Beitrag. Möglicherweise enthält mein „Letztes Wort“ eine grundsätzliche hilfreiche Argumentation hinsichtlich des angeblichen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
Die beiden Teile mit der Anrede: „Verehrtes Gericht….“ sind jeweils als Dienstaufsichtsbeschwerde dem Staatsanwalt übergeben worden. Eine Kopie erhielt das Gericht, da man bereits in erster Instanz sehr kreativ mit meinem letzten Wort umgegangen ist.
Zwischenbericht über den dritten Termin in meinem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg
Heute am 31.08.2023 wurde das Berufungsverfahren fortgesetzt und fast fünf Stunden lang verhandelt.
Vorwurf:
1. mehrfacher Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses
2. Verletzung des vertraulichen Wortes
Der vierte Termin ist für den 07.09.2023 um 9:00 Uhr anberaumt. Sievekingplatz 3, Strafjustizgebäude, Saal 505, 4. Stock, Hamburg
Zahlreiches Erscheinen ist erwünscht. Die Verhandlung ist öffentlich! Eventuelle kurzfristige Änderungen, werden in meinem Telegram Kanal veröffentlicht.
Meine Rechtsanwälte werden bis dahin prüfen, wie weiter verfahren werden kann.
Es wurde zunächst eine vom Gericht geladene Ärztin der Rechtsmedizin Hamburg als Sachverständige geladen. Sie hat ausgesagt, man müsse sehr genau untersucht werden, um von der Maskentragepflicht befreit werden zu können. Es hörte sich so an, dass das Attest sehr ausführlich sein müsse. Das würde aber bedeuten, dass der Patient praktisch seine gesamte Patientenakte mit sich herumtragen müsse. Auf meine Nachfrage hieß es, dass Attest müsse die Symptome des Patienten beim Tragen einer Maske beinhalten, jedoch nicht die Untersuchungen als solches. Mein Attest erfüllt somit alle von ihr genannten Inhalte. Wie und in welchem Umfang ich untersucht worden bin, werde ich erst dann bekannt geben, wenn die Staatsanwaltschaft offenlegt, was gegen mein Attest spricht. Also vermutlich niemals. Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft keinerlei Ermittlungen geführt. Ergo gibt es auch keine Ermittlungsergebnisse. Dieses Verfahren lebt von der Behauptung, ich hätte gewusst, dass bei mir keine Gründe gegen das Tragen einer Maske vorliegen.
Die Ärztin hat laut Internetrecherchen an Corona-Mutationen geforscht, war aber nicht in der Lage einen wissenschaftlichen Nachweis dafür zu benennen.
Nachdem die Sachverständige entlassen wurde, wollte die Richterin unverzüglich zur Klärung der persönlichen Verhältnisse übergehen. Das habe ich abgebrochen, da ich meine Beweisanträge noch nicht gestellt hatte. Von 20 Beweisanträgen sind fast alle Anträge abgelehnt worden. Unter anderem ein Beweisantrag, der die Anforderung eines wissenschaftlichen Nachweises über das SARS-COV2 Virus beinhaltet.
Das Gericht kann und wird dieser Frage niemals nachgehen können, da das gesamte Narrativ mit dieser Frage steht und fällt.
Die Richterin hat sich jedoch nach einigen Diskussionen eindeutig dazu geäußert, das Pressevertreter nicht von den Versammlungsauflagen mitumfasst waren, ergo auch nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet waren. Eine Rechtsfolge daraus hat weder die Richterin erkennen wollen und auch nicht der Staatsanwalt. Ich habe auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich gegenüber Polizisten niemals ein Attest freiwillig herausgegeben habe, sondern stets unter Zwang. Ein Gebrauch hat also niemals stattgefunden.
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