Sehr geehrter Herr Helfrich,

sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Webseite

https://www.hamburg.de/coronavirus/

verweisen Sie in Ihrem oberen Banner auf den Artikel „Hamburg in neuer Phase der Corona-Pandemie“ vom 29.04.2022. Dieser ist inhaltlich überholt, zumal dieser unter anderem auf die für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlosen Schnelltests verweist, die es in dieser Form gar nicht mehr gibt.

Weitere Artikel auf des oben genannten Weblinks sind ebenfalls nicht aktualisiert, wie der Artikel „Wichtige Corona-Regeln ab dem 30. April 2022“, da die letzte Verordnung vom 16.08.2022 ist.

Unverständlich ist ohnehin die fehlende Darstellung der jeweiligen Verordnungsänderungen als Überblick. Dies stellt eine unnötige Hürde für eine vollständige, nachvollziehbare Information dar.

Aufgefallen ist außerdem die Auslage veralteter Informationen zum Coronavirus und die Aufforderung zur Impfung in den öffentlichen Gebäuden in Hamburg. Laut den ausgelegten Werbematerial mit dem Titel „Corona-Virus: Impfung“ soll die Impfung vor einer Weitergabe schützen. Diese Falschinformation ist heute eindeutig widerlegt und war aus biologischer Sicht aufgrund des Infektionsweges nie realistisch.

Solche Blätter wurden unter anderem noch in der ÖRA-Hauptstelle, Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg gefunden.

Es sind alle veralteten Informationen und Werbematerialien mit überholten oder falschen Informationen umgehend von den Webseiten und aus allen öffentlichen Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg zu entfernen.

Bitte kommen Sie dieser Verpflichtung nach! Bis wann ist mit einer Erledigung zu rechnen? Wie wird sichergestellt in Zukunft kein veraltetes oder inhaltich falsches Material zu verteilen?

Bitte erklären Sie außerdem nachvollziehbar die ungebrochene Strategie der Impfstoffwerbung und Erhaltung der gesundheitsschädlichen Maskenpflicht unter Berücksichtigung der prozentualen Wahrscheinlichkeit einer Behandlung auf der Intensivstation.

Laut den aus den veröffentlichten Liniendiagrammen auf der Webseite der Bundesregierung entnehmbaren Zahlen sind von allen Gesamtinfizierten die Fälle mit oder aufgrund COVID-19 auf der Intensivstation rückläufig bzw. seit Feburar 2022 stets unter 0,1%!

Höchststand 2020: 9,7% am 02.06.2020

Höchststand 2021: 5,1% am 06.07.2021

Höchststand 2022: 0,6% am 04.01.2022

Höchststand seit dem 01. Februar 2022: 0,107% am 19.08.2022

Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist die fehlende Definition was als schwerer Verlauf im Zusammenhang mit einer Infektion mit dem Coronavirus gilt.

Des weiteren fehlt die Information wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs der jeweiligen Vergleichsgruppe ohne Impfung ist und wie sich diese Wahrscheinlichkeit aufgrund einer erfolgreichen Genesung, Grundimmunisiuerung durch Impfung oder nach erfolgter Auffrischungsimpfung verändert.

Bitte senden Sie mir diese Informationen umgehend nach! Sofern die jeweilige Vergleichsgruppe ein Placebo erhalten hat, ist eine Angabe des jeweiligen Placebos unabdingbar.

Ohne diesen zusammenhängenden, wichtigen Information sind außerdem das ausliegende Material bzw. die jeweiligen Artikel im Internet jeweils als Werbung zu kennzeichnen! 

Abschließend bitte ich Sie noch folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ab welchen Wert geht die Freie und Hansestadt Hamburg von keiner weiteren drohenden Überlastung des Gesundheitssystems aus?
  2. Welcher Schwellwert kann eine erneute Hotspotregelung begründen?
  3. Wo werden vergleichbare Liniendiagramme der Freien und Hansestadt Hamburg dargestellt, wie sie bundesweit von der Bundesregierung über https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ zur Verfügung gestellt werden?
  4. Ab welchen Schwellwert ist mit einer Rücknahme aller Corona-Verordnungen zu rechnen, zumal die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu einer Verschärfung einer Überlastung des Gesundheitssystems führen kann?
  5. Wieso wird seitens der Freien und Hansestadt Hamburg zusammen mit der Aufforderung zur Maskenpflicht unterlassen auf die Gefahren eines gesundheitlichen Schadens (physisch und psychisch) hinzuweisen?

Sofern eine Weiterleitung zur Bearbeitung oder Beantwortung meiner Aufträge an weitere Behörden notwendig ist, führen Sie bitte die entsprechenden Schritte durch.

Ihre Antwort wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Personenbezogene Daten werden dabei entfernt.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Seebeck

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E-Mail: aktiv@svenseebeck.de